Vom 6. bis 9. Juni 2024 haben Millionen EU-Bürger die Möglichkeit, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen und somit aktiv die Zukunft der Demokratie in der Europäischen Union mitzugestalten. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni 2024 statt, hier werden 96 der 720 Abgeordneten des Europaparlaments gewählt.
An der Europawahl teilzunehmen, bietet eine einzigartige Gelegenheit, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen: Denn das Europäische Parlament verabschiedet Gesetze, die alle Aspekte des Lebens betreffen - von Umweltschutz über Sicherheit bis hin zu Wirtschaft und Rechtsstaatlichkeit. Außerdem begegnet die Europäische Union den ständig neuen globalen Herausforderungen, die kein einzelnes EU-Land allein bewältigen kann.
Das europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der EU. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden von den EU-Bürgern für fünf Jahre gewählt. Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und die Kontrolle der EU-Kommission und des Rats der Europäischen Union. Seit 2009 kann das Parlament auch selbst Änderungen in EU-Verträgen vorschlagen. Zudem muss es an anderen wichtigen Entscheidungen, wie dem Beitritt neuer Länder zur EU, beteiligt werden.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehören Fraktionen an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen, die jeweils mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten umfassen müssen. Die Fraktionen organisieren sich intern und bestimmen ihre Standpunkte durch interne Debatten.
Die EU-Organe und das Gesetzgebungsverfahren
Die vier wichtigsten EU-Organe setzen in enger Zusammenarbeit die Agenda der EU fest und leiten den Gesetzgebungsprozess an. Der Europäische Rat bestimmt die politische Ausrichtung der EU, während das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren politische Maßnahmen und Gesetze erarbeiten.
Das EU-Gesetzgebungsverfahren beginnt mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird.
⇒ Das Parlament und der Rat können nun Änderungen vorschlagen, und es können informelle Verhandlungen in Trilog-Gesprächen stattfinden, um eine Einigung zu erzielen.
⇒ Falls keine Einigung erzielt wird, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.
⇒ Am Ende wird der Gesetzgebungsvorschlag vom Parlament und vom Rat in der dritten Lesung angenommen oder abgelehnt.
Ein neues Verfahren kann nur durch einen neuen Vorschlag der Kommission eingeleitet werden.
So werden auf EU-Ebene auch für die Ernährungsindustrie relevante rechtliche Rahmen wie beispielsweise die Nutzung der Agro-Gentechnik, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gesteckt.
Durch ihre Teilnahme an der Wahl bestimmen Sie, welche Vertreter Sie im Europäischen Parlament haben werden, um wichtigen Themen wie diese anzugehen!
Links zum Thema:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/europaparlament-kurz-erklaert-479720
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw01-europawahl-984094
https://www.bmz.de/de/service/lexikon/europaeisches-parlament-14346